Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON L&H UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 

1. Allgemeines

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
  2. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit.
  3. Wir setzen davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten –soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

 

2. Auftragserteilung

  1. Aufträge sind erst dann rechtsverbindlich angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt ist. Als Auftragsbestätigung gelten auch der Lieferschein oder die Rechnung.
  2. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich.
  3. Eine etwaige Nichtigkeit einzelner Teile unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hat auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.

 

3. Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten und verstehen sich ausschließlich Verpackung. Der Käufer bezahlt die am Tage der Lieferung gültigen Preise, es sei denn, dass zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung nicht mehr als vier Monate liegen. Hat der Käufer aufgrund der vorstehenden Bestimmungen einen höheren als die bei Vertragsabschluss gültigen Preise zu bezahlten, so kann er vom Kauf des betroffenen Artikels innerhalb 30 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung schriftlich zurücktreten.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Ein Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Kosten und Zinsen zu berechnen, die von den Banken für ungedeckte Kredite in Ansatz gebracht werden.
  3. Der Käufer hat ohne unsere Zustimmung nicht das Recht, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder den aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, stellt er die Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren oder der Konkurs eröffnet, wird die gesamte Restschuld fällig. Auch können wir dann die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verlangen und diese zu einem angemessenen Preis freihändig veräußern.

 

4. Rücktritt

  1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferschwierigkeiten dadurch auftreten, dass die Ware vom Vorlieferer nicht oder nicht rechtzeitig bezogen werden kann.
  2. Im Falle eines Rücktritts stehen vom Besteller keinerlei weitere Ansprüche zu.
  3. Der Käufer ist ohne unsere Zustimmung nicht zur Rückgabe gelieferter Waren berechtigt. Erteilen wir die Zustimmung, können wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes berechnen.
  4. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% zulässig und müssen zu den gleichen Preisen anerkannt werden.
  5. Wird nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Käufer in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir Sicherheit für die Gesamtleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.
  6. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Ware länger als 14 Tage im Rückstand, sind wir nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 20% des Warenpreises als Entschädigung fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

5. Gewährleistung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Maße, Werkstoff und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb 8 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel spätestens bis zum Ablauf von 6 Monaten seit der Lieferung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder besseren nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung oder Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und Folgekosten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Auch wenn zwischenzeitlich das Konto ausgeglichen wird.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, oder wird sie mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreis für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  4. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  5. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
  6. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Verzug können wir Rückgabe der Waren verlangen, ohne von dem Vertrag zurückzutreten. Wir können auch die Rechte Nr. 3.4 geltend machen.

 

7. Lieferung – Verpackung – Gefahrenübergang

  1. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Lieferung ab unserem Firmensitz oder dem des Vorlieferanten.
  2. Fracht- und Transportkosten trägt der Käufer, falls nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Betriebsräume bzw. bei Direktlieferung die des Vorlieferers verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.

 

8. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Alle uns erteilten Aufträge gelten als Anerkennung der vorstehenden Bedingungen und verpflichten den Käufer, diese einzuhalten.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist für alle Käufer Würzburg.
  2. Erfüllungsort ist Holzkirchen.

 

Stand: 2022

 

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